Berufsunfähigkeits- & Unfallversicherung

Existenzschutz

  • Unfall

    Die Unfallversicherung stellt eine Absicherungsmöglichkeit in Form einer Geldleistung für den Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall dar. 


    Hierzu muss eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen und der Unfallbegriff erfüllt sein, der dem Merkwort Pauke entspricht: Plötzlich von Außen Unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis  


    Ziel der Absicherung = Geldleistung nach Unfall mit dauerhafter Schädigung, 


    Die Unfallversicherung  wird häufig mit einer Invaliditätsabsicherung in der Art der Lebensversicherung, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere Krankheiten -versicherung in Verbindung gebracht, welche allerdings durch eine Unfallversicherung nicht ersetzt, sondern ergänzt werden können.


    Diese Arten der Versicherungen berechnen die Risikofaktoren für die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits für die gesamte Laufzeit des Vertrages, dass heißt, ein Vertrag (natürlich kündbar vom Versicherten) wird teilweise für Jahrzehnte geschlossen. 


    Die Unfallversicherung wird hingegen, ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung, nach Art der Schadensversicherung geführt. Das heißt, die Verträge werden nicht auf die Person zugeschnitten und langfristig in der Zeit auf die Person kalkuliert. Die erwarteten Schadenszahlungen des Kollektiv je nach Risikovorgaben bestimmen vielmehr den Beitrag und die Verträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sollte der Vertrag denn nicht von einer Vertragsseite (Versicherungsnehmer / Versicherer) gekündigt werden. 


    Dadurch sind verhältnismäßig günstige Absicherungen möglich, allerdings sind die Absicherungen hinsichtlich langfristiger Planungen auch von künftigen Änderungen durch den Versicherer bedroht. 


    Die Beiträge berechnen sich in der Regel nach frei wählbaren Bausteinen mit einer Geldleistung in wählbarer Höhe.


    Diese Bausteine können zum Beispiel sein

    • Invaliditätszahlung : Es wird ein Summe gewählt. bei einer Invalidität von X % wird eine Summe von X % der Versicherungssumme gezahlt
    • Progression / Mehrleistung : Die Summe soll in höheren Invaliditätsgraden (also bei schwereren Unfällen) kostengünstig gesteigert werden
    • Unfallkrankenhaustagegeld : Gezahlt pro Tag im Krankenhaus
    • Genesungsgeld : Gezahlt pro Tag im Krankenhaus bei Erleben und Entlassung
    • Kosmetische Operationen :  Geldleistung für kosmetische Operationen, die zum Beispiel von der Krankenversicherung nicht übernommen werden
    • Unfall- Rente: Dauerhafte Rente, in der Regel ab 50 % Invalidität, je nach Bedingungswerk auch vorher gezahlt wird
    • Krankentagegeld : Zur Sicherung des Verdienstausfalles (Achtung, nur bei Unfall, eine richtige Krankentagegeldversicherung mit Leistung bei Unfall und Krankheit finden Sie in der Krankenzusatzversicherung)
    • Weitere versicherungsspezifische Bausteine

    In Ihrer Grundform rechnet die Unfallversicherung die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 25 % im Versicherungsfall an, dass heißt, die Leistung würde entsprechend gekürzt werden.


    Nicht nur aus diesem Grund kann die Wahl des Versicherers und des Tarifes enorme Unterschiede im Absicherungsniveau ausmachen. Unterschiede bestehen in vielen versicherten Punkten, diese könnten zum Beispiel sein : 


    • Mitwirkungsanteil: Ab wann werden Krankheiten und Gebrechen angerechnet ? Eine kleine Anzahl an Versicherer verzichtet bei einigen Tarifen auf eine Anrechnung sogar bis zu 100 %, dass heißt eine Anrechnung würde nicht mehr erfolgen. Dementsprechend sind relativ starke Gesundheitsfragen zu erwarten. Aber auch Tarife mit einer höheren Anrechnung  (zum Beispiel erst ab 50%, 60%, 75% befinden sich im Vorteil gegenüber dem Grundschutz)
    • Progression : Diese erhöht kostengünstig die Auszahlung bei den höheren Invaliditätsgraden. Während einige Tarife eine starke Steigerung der Leistung erst in den hohen Graden wie zum Beispiel 70% -90 % vornehmen, gibt es Tarife, welche die Leistung z.B. ab 25 % pauschal verdoppeln (& dennoch dazu die Summen mit steigender Invalidität weiter ansteigen lassen) 
    • Meldefrist im Todesfall : Beträgt in der Regel 48 Stunden nach dem Unfall, gute Tarife erhöhen diese Frist stark
    • Erweiterung des Unfallbegriffes : "plötzlich von außen auf dem Körper einwirkend" ist das Ereignis nicht immer, dementsprechend versichern gute Tarife auch die Verletzung aus der Eigenbewegung heraus und / oder der erhöhten Kraftanstrengung
    • Alkohol : In guten Tarifen ohne Promillegrenzen mitversichert. Gerade nach einer erfolgreichen und guten Feier könnte ein langer Heimweg Risiken unterliegen 
    • Vergiftungen : Sehr wichtig u.A. bei Kindern in Bezug auf Nahrungsmittelvergiftungen und weiteren Stoffen wie Putzmittel, KO-Tropfen etc.
    • Insektenstiche und Folgeerkrankungen : Und die daraus resultierenden Krankheiten sind in unterschiedlicher Anzahl je Tarifwerk enthalten.
    • Und dann gibt es noch die Mitwirkung von Sekundenschlaf, Erschrecken, Übermüdung, Bewusstseinsstörung von Medikamenten
    •  Viele Tarife enthalten zu dem Besonderheiten, die bestimmten Altersklassen entsprechen wie erweitere Vergiftungsklausel inkl. KO-Tropfen für Kinder oder die Mitversicherung von Oberschenkelhalsbrüchen bei Senioren
    • und Viele mehr
  • Arbeitskraftabsicherung

    Die Arbeitskraftabsicherung gehört zu den existenzbedrohenden und somit wichtigsten Versicherungen.


    Ein Wegfallen des Einkommens ist gerade bei einer dauerhaften Krankheit oder Unfallfolgen in der Regel nicht mehr ersetzbar. Doch damit nicht genug, auch werden häufig keine Rentenbeiträge auf Grund des Einkommensverlustes gesammelt. Das Rentenniveau wird also ebenfalls bedroht.


    Wie groß ist das Risiko :

    Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. 

    Dabei berechnet die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei Männern liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. 


    Der gesetzliche Schutz : 

    Bei vorliegenden Voraussetzungen enthält die Deutsche Rentenversicherung in der Pflichtversicherung einen Schutz in Form einer Erwerbsminderungsrente an (EMR). Der Schutz ist allerdings in Bezug auf die Höhe und der versicherten Grundlagen eher als gering einzustufen. So werden für die Leistungsbewertung der EMR auch andere Tätigkeiten, die der Versicherte ausüben könnte herangezogen. 

    In einer guten Beratung sollte der gesetzliche Schutz dennoch einfließen, so dass sich der Versicherte überlegen kann, ob er diesen Schutz verbessern & ergänzen oder sicherheitshalber doch ganz ersetzen möchte.  


    Welche Möglichkeiten gibt es : 


    Berufsunfähigkeitsversicherung 


    Gewählt wird eine versicherte Rente bei einer Berufsunfähigkeit in Höhe von X ( zum Beispiel 2000 € ) bis zum Endalter Y ( zum Beispiel 67). Mit den Risikodaten (Beruf, Eintrittsalter, Vorerkrankungen etc.) ergibt sich daraus der zu zahlende Beitrag.


    Am Markt gibt es viele gute Tarife, die in der Regel die versicherte Rente dann auszahlen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (6 Monate) ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.


    Bereits im Einstieg  machen sich enorme Unterschiede hinsichtlich der Tarife bemerkbar : 

    • Es gibt Tarife, die die Wörter "mehr als altersentsprechend" weglassen oder ersetzen durch " (auch altersentsprechender Kräfteverfall ist mitversichert) ". In diesem Bezug kann ein Wort über den Erhalt der späteren Leistung entscheiden.  
    • Viele Tarife beinhalten, dass die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufes oder eine vergleichbare Tätigkeit, die den Fähigkeiten
      und/oder der Ausbildung des Versicherten entspricht, nicht mehr möglich sein darf.

    Unterschiede in den Tarife können weiterhin in den Bedingungspunkten unter Anderem bestehen: 

    • Wird die Rente rückwirkend gezahlt ?
    • Wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft ?
    • Verzicht auf zeitliche Anerkenntnis
    • Mitwirkungspflicht auf zumutbare ärztliche Anweisung beschränkt oder muss bei risikoreichen OP-Möglichkeiten nicht gezahlt werden
    • AU-Klausel: Wird auch bereits ab einer 6-Monatigen Arbeitsunfähigkeit (noch nicht ganz BU) gezahlt ?
    • Verzicht auf konkrete Verweisung (in welcher Form darf im Rentenbezug gearbeitet werden?)
    • Hinzuverdienstmöglichkeiten
    • Verzicht einer Umorganisation des Betriebes bei Selbstständigen (häufig nur bis eine gewisse geringe Anzahl an Mitarbeitern möglich)
    • Infektionsklausel : Schutz bei Tätigkeitsverbot ?
    • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte ist enthalten ?
    • Schulunfähigkeitsklausel enthalten (die Tätigkeit Schüler wird als Beruf angesehen )?
    • Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG
    • Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung mit Ereignis, zum Beispiel bei Ausbildungsbeginn, Ausbildungsende, Heirat, Immobilienerwerb, Scheidung, Gehaltserhöhung, Geburt eines Kindes, Adoption etc.
    • Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung sogar ohne Ereignis zu bestimmten Zeitpunkten
    • und Viele mehr

    Alternativen :


    Ohne Frage ist unserer Ansicht nach die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die bestmögliche Variante, um den Wegfall des Arbeitseinkommens abzusichern. 


    In der Praxis können individuelle Fälle entstehen, die Alternativen bedürfen : 


    Grundfähigkeitenversicherung


    - Versichert wird eine Rente X (z.B. 2000 € monatlich) bis zu einem Endalter Y (zum Beispiel 67). Die Rente wird gezahlt, wenn z.B eine der versicherten Grundfähigkeiten durch Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall wegfällt.


    Versicherte Fähigkeiten könnten sein :   

    • Sehen
    • Hören
    • Sprechen
    • Gleichgewicht
    • Hand gebrauchen
    • Arm gebrauchen
    • Heben/ Halten / Tragen
    • Sitzen
    • Stehen
    • Gehen
    • Bücken
    • Knien
    • Treppen steigen
    • Demenz
    • Autofahren
    • Fahrrad fahren
    • Pflegebedürftigkeit
    • Tastatur benutzen
    • Schreiben
    • Schwere Depression
    • Intellekt ( Auffassungsgabe, Konzentration, Orientierung )
    • ...

    Vorteil : Die Prüfung ist nicht so abstrakt, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

    "Könnte der Versicherte seinen Beruf ausüben, beschreiben Sie warum genau dieses mit der genannten Krankheit nicht mehr möglich ist ?" Solche Fragen sind hier unrelevant, da die Rente genau dann gezahlt wird, wenn ein Auslöser vorliegt

    Diese sind in den Bedingungen klar beschrieben, man wendet sich an einen Arzt und entweder liegt diese Fähigkeit noch vor oder eben nicht mehr.

    Nachteil : Die Leistung ist allerdings auch genau auf diese Auslöser begrenzt. 


    Sinn: Der Sinn könnte in dem Ansatz liegen, dass wenn alle Fähigkeiten noch vorliegen, keine Rente notwendig ist, da man selbst noch ein Einkommen erzielen kann. Beim Wegfall einer Fähigkeit soll die Rente einen Ausgleich anstreben.



    Schwere Krankheiten 


    - Versicherte wird eine Summe X (zum Beispiel 250.000 €) bis zum Endalter Y (zum Beispiel 67) oder sogar lebenslang (natürlich teurer als bis 67).


    Die Schwere Krankheiten zahlt die Summe dann aus, wenn eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird


    Versicherte Krankheiten könnten sein :

    • Krebs
    • Schlaganfall
    • Parkinson-Krankheit
    • Alzheimer-Krankheit und Demenz
    • Multisystematrophie 
    • Progressive supranukleäre Blickparese
    • Creutzfeld-Jakob-Krankheit
    • Erkrankungen und Schädigungen des zentralen Nervensystems
    • Multiple Sklerose
    • Kinderlähmung
    • Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)
    • Enzephalitis (Gehirnentzündung)
    • Hirnabszess
    • Intrakranielles Aneurysma
    • Zerebrale arteriovenöse Maldeformation
    • Chronische rheumatoide Arthritis
    • Schwerer Morbus Crohn
    • Colitis ulcerosa
    • Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
    • Blindheit / erheblicher Verlust der Sehfähigkeit
    • Schwerhörigkeit
    • Muskeldystrophie
    • Verlust der Sprache
    • Verlust der selbstständigen Lebensführung
    • Muskeldystrophie
    • Herzinfarkt
    • Bypass-Operation am Herzen
    • Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
    • Konstriktive Perikarditis
    • Angioplastie am Herzen
    • Koma
    • Leberversagen
    • Nierenversagen
    • Diabetes Typ 1
    • Traumatische Kopfverletzung
    • Entfernung eines Lungenflügels
    • und Weitere je nach Bedingungen

    Sinn : Die Einmalsumme soll in der Lebensumstellung bei der Diagnose einer der Krankheiten helfen. In der Regel sind alle versicherte Krankheiten auch wirklich schwere Krankheiten, bei denen ein "weiter wie bisher" gerade nicht mehr möglich ist. 

  • Hinterbliebendenvorsorge

    Mit Hinterbliebenenvorsorge ist an dieser Stelle die sogenannte Todesfallabsicherung gemeint, versichert wird die Zahlung einer finanziellen Summe bei Tod der versicherten Person.



    Die Absicherungen erfolgen in der Regel in Form einer Risikolebensversicherung.



    Der Beitrag berechnet sich hierzu in der Regel nach der gewählten Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll ( zum Beispiel 200.000 € ), der gewünschten Laufzeit, in welcher der Versicherungsschutz bestehen soll (zum Beispiel 30 Jahre) und den Risikodaten der versicherten Person (wie Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Raucherstatus, Hobbys wie Motorradfahren oder Reiten etc.). 


    Die Risikoleben gibt es mit unterschiedlichen Summenverläufen :

    • gleichbleibende Versicherungssumme: Die Todesfallsumme bleibt über die Laufzeit in gleicher Höhe bestehen
    • linear fallende Todesfallsumme: Die abgesicherte Summe fällt linear über den gewählten Zeitraum. Bei 30 Jahren würde zum Beispiel eine Summe von 90.000 € in jedem Jahr um 3000 € reduziert werden (1/30). Der Beitrag bleibt in der Regel über die Laufzeit gleich. Dadurch, dass die Summe fällt (obwohl das Sterberisiko mit steigendem Alter steigt) liegt der Beitrag sehr viel geringer als bei einer gleichbleibenden Summe
    • eine progressiv fallende Todesfallsumme: Eine progressiv fallende Summe eignet sich zum Beispiel für Darlehensabsicherungen. Darlehen sind in der Regel so gestaltet, dass bei gleichbleibendem Beitrag (auf Grund des hohen Anteils an Kreditsumme in Bezug auf Zins&Tilgung zu Beginn) zu Beginn nur sehr wenig getilgt wird und der Tilgungsanteil steigt. Dies lässt sich mit der progressiv fallenden Todesfallsumme nachbilden.
    • frei wählbare Summen: Es gibt Tarife mit frei wählbarer Absicherungshöhen vor Vertragsbeginn für die Laufzeit (z.B. 5 Jahre 150.000 €, Jahr 5 bis Jahr 10 200.000 €, Jahr 10 bis Jahr 20 50.000 € Versicherungssumme).

    Am Markt ergeben durch Tarifbesonderheiten viele Gestaltungsmöglichkeiten. Angeboten wird je nach Tarif und Versicherer z.B.

    • Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen
    • Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Zeitpunkten
    • Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung für X (zum Beispiel 15) weitere Jahre
    • Vorgezogene Todesfallleistung (Auszahlung der Summe, wenn der Arzt eine Lebenserwartung von X (z.B. 12 Monate) diagnostiziert
    • Zusatzzahlung bei Pflegebedürftigkeit vor dem Todesfall  in Höhe von z.B. 10% der Versicherungssumme)
    • Verbundene Leben : Ein Vertrag, zwei versicherte Personen
    • Verbundene Leben mit Mehrfachzahlung: Nach dem Tod der 1. Person wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt und die Summe beim Tod der 2. Person erneut fällig (als Waisenabsicherung)
    • Risikoadäpuate Kalkulation : Diese Verträge führen keinen einheitlichen Beitrag für die Laufzeit. Der Beitrag berechnet sich pro Jahr aus dem versicherten Risiko (zu Beginn günstig, steigt an, da das Todesfallrisiko mit dem Alter steigt).
  • Unfall

    Die Unfallversicherung stellt eine Absicherungsmöglichkeit in Form einer Geldleistung für den Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall dar. 


    Hierzu muss eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen und der Unfallbegriff erfüllt sein, der dem Merkwort Pauke entspricht: Plötzlich von Außen Unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis  


    Ziel der Absicherung = Geldleistung nach Unfall mit dauerhafter Schädigung, 


    Die Unfallversicherung  wird häufig mit einer Invaliditätsabsicherung in der Art der Lebensversicherung, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere Krankheiten -versicherung in Verbindung gebracht, welche allerdings durch eine Unfallversicherung nicht ersetzt, sondern ergänzt werden können.


    Diese Arten der Versicherungen berechnen die Risikofaktoren für die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits für die gesamte Laufzeit des Vertrages, dass heißt, ein Vertrag (natürlich kündbar vom Versicherten) wird teilweise für Jahrzehnte geschlossen. 


    Die Unfallversicherung wird hingegen, ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung, nach Art der Schadensversicherung geführt. Das heißt, die Verträge werden nicht auf die Person zugeschnitten und langfristig in der Zeit auf die Person kalkuliert. Die erwarteten Schadenszahlungen des Kollektiv je nach Risikovorgaben bestimmen vielmehr den Beitrag und die Verträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sollte der Vertrag denn nicht von einer Vertragsseite (Versicherungsnehmer / Versicherer) gekündigt werden. 


    Dadurch sind verhältnismäßig günstige Absicherungen möglich, allerdings sind die Absicherungen hinsichtlich langfristiger Planungen auch von künftigen Änderungen durch den Versicherer bedroht. 


    Die Beiträge berechnen sich in der Regel nach frei wählbaren Bausteinen mit einer Geldleistung in wählbarer Höhe.


    Diese Bausteine können zum Beispiel sein

    • Invaliditätszahlung : Es wird ein Summe gewählt. bei einer Invalidität von X % wird eine Summe von X % der Versicherungssumme gezahlt
    • Progression / Mehrleistung : Die Summe soll in höheren Invaliditätsgraden (also bei schwereren Unfällen) kostengünstig gesteigert werden
    • Unfallkrankenhaustagegeld : Gezahlt pro Tag im Krankenhaus
    • Genesungsgeld : Gezahlt pro Tag im Krankenhaus bei Erleben und Entlassung
    • Kosmetische Operationen :  Geldleistung für kosmetische Operationen, die zum Beispiel von der Krankenversicherung nicht übernommen werden
    • Unfall- Rente: Dauerhafte Rente, in der Regel ab 50 % Invalidität, je nach Bedingungswerk auch vorher gezahlt wird
    • Krankentagegeld : Zur Sicherung des Verdienstausfalles (Achtung, nur bei Unfall, eine richtige Krankentagegeldversicherung mit Leistung bei Unfall und Krankheit finden Sie in der Krankenzusatzversicherung)
    • Weitere versicherungsspezifische Bausteine

    In Ihrer Grundform rechnet die Unfallversicherung die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 25 % im Versicherungsfall an, dass heißt, die Leistung würde entsprechend gekürzt werden.


    Nicht nur aus diesem Grund kann die Wahl des Versicherers und des Tarifes enorme Unterschiede im Absicherungsniveau ausmachen. Unterschiede bestehen in vielen versicherten Punkten, diese könnten zum Beispiel sein : 


    • Mitwirkungsanteil: Ab wann werden Krankheiten und Gebrechen angerechnet ? Eine kleine Anzahl an Versicherer verzichtet bei einigen Tarifen auf eine Anrechnung sogar bis zu 100 %, dass heißt eine Anrechnung würde nicht mehr erfolgen. Dementsprechend sind relativ starke Gesundheitsfragen zu erwarten. Aber auch Tarife mit einer höheren Anrechnung  (zum Beispiel erst ab 50%, 60%, 75% befinden sich im Vorteil gegenüber dem Grundschutz)
    • Progression : Diese erhöht kostengünstig die Auszahlung bei den höheren Invaliditätsgraden. Während einige Tarife eine starke Steigerung der Leistung erst in den hohen Graden wie zum Beispiel 70% -90 % vornehmen, gibt es Tarife, welche die Leistung z.B. ab 25 % pauschal verdoppeln (& dennoch dazu die Summen mit steigender Invalidität weiter ansteigen lassen) 
    • Meldefrist im Todesfall : Beträgt in der Regel 48 Stunden nach dem Unfall, gute Tarife erhöhen diese Frist stark
    • Erweiterung des Unfallbegriffes : "plötzlich von außen auf dem Körper einwirkend" ist das Ereignis nicht immer, dementsprechend versichern gute Tarife auch die Verletzung aus der Eigenbewegung heraus und / oder der erhöhten Kraftanstrengung
    • Alkohol : In guten Tarifen ohne Promillegrenzen mitversichert. Gerade nach einer erfolgreichen und guten Feier könnte ein langer Heimweg Risiken unterliegen 
    • Vergiftungen : Sehr wichtig u.A. bei Kindern in Bezug auf Nahrungsmittelvergiftungen und weiteren Stoffen wie Putzmittel, KO-Tropfen etc.
    • Insektenstiche und Folgeerkrankungen : Und die daraus resultierenden Krankheiten sind in unterschiedlicher Anzahl je Tarifwerk enthalten.
    • Und dann gibt es noch die Mitwirkung von Sekundenschlaf, Erschrecken, Übermüdung, Bewusstseinsstörung von Medikamenten
    •  Viele Tarife enthalten zu dem Besonderheiten, die bestimmten Altersklassen entsprechen wie erweitere Vergiftungsklausel inkl. KO-Tropfen für Kinder oder die Mitversicherung von Oberschenkelhalsbrüchen bei Senioren
    • und Viele mehr
  • Arbeitskraftabsicherung

    Die Arbeitskraftabsicherung gehört zu den existenzbedrohenden und somit wichtigsten Versicherungen.


    Ein Wegfallen des Einkommens ist gerade bei einer dauerhaften Krankheit oder Unfallfolgen in der Regel nicht mehr ersetzbar. Doch damit nicht genug, auch werden häufig keine Rentenbeiträge auf Grund des Einkommensverlustes gesammelt. Das Rentenniveau wird also ebenfalls bedroht.


    Wie groß ist das Risiko :

    Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. 

    Dabei berechnet die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei Männern liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. 


    Der gesetzliche Schutz : 

    Bei vorliegenden Voraussetzungen enthält die Deutsche Rentenversicherung in der Pflichtversicherung einen Schutz in Form einer Erwerbsminderungsrente an (EMR). Der Schutz ist allerdings in Bezug auf die Höhe und der versicherten Grundlagen eher als gering einzustufen. So werden für die Leistungsbewertung der EMR auch andere Tätigkeiten, die der Versicherte ausüben könnte herangezogen. 

    In einer guten Beratung sollte der gesetzliche Schutz dennoch einfließen, so dass sich der Versicherte überlegen kann, ob er diesen Schutz verbessern & ergänzen oder sicherheitshalber doch ganz ersetzen möchte.  


    Welche Möglichkeiten gibt es : 


    Berufsunfähigkeitsversicherung 


    Gewählt wird eine versicherte Rente bei einer Berufsunfähigkeit in Höhe von X ( zum Beispiel 2000 € ) bis zum Endalter Y ( zum Beispiel 67). Mit den Risikodaten (Beruf, Eintrittsalter, Vorerkrankungen etc.) ergibt sich daraus der zu zahlende Beitrag.


    Am Markt gibt es viele gute Tarife, die in der Regel die versicherte Rente dann auszahlen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (6 Monate) ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.


    Bereits im Einstieg  machen sich enorme Unterschiede hinsichtlich der Tarife bemerkbar : 

    • Es gibt Tarife, die die Wörter "mehr als altersentsprechend" weglassen oder ersetzen durch " (auch altersentsprechender Kräfteverfall ist mitversichert) ". In diesem Bezug kann ein Wort über den Erhalt der späteren Leistung entscheiden.  
    • Viele Tarife beinhalten, dass die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufes oder eine vergleichbare Tätigkeit, die den Fähigkeiten
      und/oder der Ausbildung des Versicherten entspricht, nicht mehr möglich sein darf.

    Unterschiede in den Tarife können weiterhin in den Bedingungspunkten unter Anderem bestehen: 

    • Wird die Rente rückwirkend gezahlt ?
    • Wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft ?
    • Verzicht auf zeitliche Anerkenntnis
    • Mitwirkungspflicht auf zumutbare ärztliche Anweisung beschränkt oder muss bei risikoreichen OP-Möglichkeiten nicht gezahlt werden
    • AU-Klausel: Wird auch bereits ab einer 6-Monatigen Arbeitsunfähigkeit (noch nicht ganz BU) gezahlt ?
    • Verzicht auf konkrete Verweisung (in welcher Form darf im Rentenbezug gearbeitet werden?)
    • Hinzuverdienstmöglichkeiten
    • Verzicht einer Umorganisation des Betriebes bei Selbstständigen (häufig nur bis eine gewisse geringe Anzahl an Mitarbeitern möglich)
    • Infektionsklausel : Schutz bei Tätigkeitsverbot ?
    • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte ist enthalten ?
    • Schulunfähigkeitsklausel enthalten (die Tätigkeit Schüler wird als Beruf angesehen )?
    • Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG
    • Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung mit Ereignis, zum Beispiel bei Ausbildungsbeginn, Ausbildungsende, Heirat, Immobilienerwerb, Scheidung, Gehaltserhöhung, Geburt eines Kindes, Adoption etc.
    • Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung sogar ohne Ereignis zu bestimmten Zeitpunkten
    • und Viele mehr

    Alternativen :


    Ohne Frage ist unserer Ansicht nach die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die bestmögliche Variante, um den Wegfall des Arbeitseinkommens abzusichern. 


    In der Praxis können individuelle Fälle entstehen, die Alternativen bedürfen : 


    Grundfähigkeitenversicherung


    - Versichert wird eine Rente X (z.B. 2000 € monatlich) bis zu einem Endalter Y (zum Beispiel 67). Die Rente wird gezahlt, wenn z.B eine der versicherten Grundfähigkeiten durch Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall wegfällt.


    Versicherte Fähigkeiten könnten sein :   

    • Sehen
    • Hören
    • Sprechen
    • Gleichgewicht
    • Hand gebrauchen
    • Arm gebrauchen
    • Heben/ Halten / Tragen
    • Sitzen
    • Stehen
    • Gehen
    • Bücken
    • Knien
    • Treppen steigen
    • Demenz
    • Autofahren
    • Fahrrad fahren
    • Pflegebedürftigkeit
    • Tastatur benutzen
    • Schreiben
    • Schwere Depression
    • Intellekt ( Auffassungsgabe, Konzentration, Orientierung )
    • ...

    Vorteil : Die Prüfung ist nicht so abstrakt, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

    "Könnte der Versicherte seinen Beruf ausüben, beschreiben Sie warum genau dieses mit der genannten Krankheit nicht mehr möglich ist ?" Solche Fragen sind hier unrelevant, da die Rente genau dann gezahlt wird, wenn ein Auslöser vorliegt

    Diese sind in den Bedingungen klar beschrieben, man wendet sich an einen Arzt und entweder liegt diese Fähigkeit noch vor oder eben nicht mehr.

    Nachteil : Die Leistung ist allerdings auch genau auf diese Auslöser begrenzt. 


    Sinn: Der Sinn könnte in dem Ansatz liegen, dass wenn alle Fähigkeiten noch vorliegen, keine Rente notwendig ist, da man selbst noch ein Einkommen erzielen kann. Beim Wegfall einer Fähigkeit soll die Rente einen Ausgleich anstreben.



    Schwere Krankheiten 


    - Versicherte wird eine Summe X (zum Beispiel 250.000 €) bis zum Endalter Y (zum Beispiel 67) oder sogar lebenslang (natürlich teurer als bis 67).


    Die Schwere Krankheiten zahlt die Summe dann aus, wenn eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird


    Versicherte Krankheiten könnten sein :

    • Krebs
    • Schlaganfall
    • Parkinson-Krankheit
    • Alzheimer-Krankheit und Demenz
    • Multisystematrophie 
    • Progressive supranukleäre Blickparese
    • Creutzfeld-Jakob-Krankheit
    • Erkrankungen und Schädigungen des zentralen Nervensystems
    • Multiple Sklerose
    • Kinderlähmung
    • Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)
    • Enzephalitis (Gehirnentzündung)
    • Hirnabszess
    • Intrakranielles Aneurysma
    • Zerebrale arteriovenöse Maldeformation
    • Chronische rheumatoide Arthritis
    • Schwerer Morbus Crohn
    • Colitis ulcerosa
    • Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
    • Blindheit / erheblicher Verlust der Sehfähigkeit
    • Schwerhörigkeit
    • Muskeldystrophie
    • Verlust der Sprache
    • Verlust der selbstständigen Lebensführung
    • Muskeldystrophie
    • Herzinfarkt
    • Bypass-Operation am Herzen
    • Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
    • Konstriktive Perikarditis
    • Angioplastie am Herzen
    • Koma
    • Leberversagen
    • Nierenversagen
    • Diabetes Typ 1
    • Traumatische Kopfverletzung
    • Entfernung eines Lungenflügels
    • und Weitere je nach Bedingungen

    Sinn : Die Einmalsumme soll in der Lebensumstellung bei der Diagnose einer der Krankheiten helfen. In der Regel sind alle versicherte Krankheiten auch wirklich schwere Krankheiten, bei denen ein "weiter wie bisher" gerade nicht mehr möglich ist. 

  • Hinterbliebendenvorsorge

    Mit Hinterbliebenenvorsorge ist an dieser Stelle die sogenannte Todesfallabsicherung gemeint, versichert wird die Zahlung einer finanziellen Summe bei Tod der versicherten Person.



    Die Absicherungen erfolgen in der Regel in Form einer Risikolebensversicherung.



    Der Beitrag berechnet sich hierzu in der Regel nach der gewählten Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll ( zum Beispiel 200.000 € ), der gewünschten Laufzeit, in welcher der Versicherungsschutz bestehen soll (zum Beispiel 30 Jahre) und den Risikodaten der versicherten Person (wie Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Raucherstatus, Hobbys wie Motorradfahren oder Reiten etc.). 


    Die Risikoleben gibt es mit unterschiedlichen Summenverläufen :

    • gleichbleibende Versicherungssumme: Die Todesfallsumme bleibt über die Laufzeit in gleicher Höhe bestehen
    • linear fallende Todesfallsumme: Die abgesicherte Summe fällt linear über den gewählten Zeitraum. Bei 30 Jahren würde zum Beispiel eine Summe von 90.000 € in jedem Jahr um 3000 € reduziert werden (1/30). Der Beitrag bleibt in der Regel über die Laufzeit gleich. Dadurch, dass die Summe fällt (obwohl das Sterberisiko mit steigendem Alter steigt) liegt der Beitrag sehr viel geringer als bei einer gleichbleibenden Summe
    • eine progressiv fallende Todesfallsumme: Eine progressiv fallende Summe eignet sich zum Beispiel für Darlehensabsicherungen. Darlehen sind in der Regel so gestaltet, dass bei gleichbleibendem Beitrag (auf Grund des hohen Anteils an Kreditsumme in Bezug auf Zins&Tilgung zu Beginn) zu Beginn nur sehr wenig getilgt wird und der Tilgungsanteil steigt. Dies lässt sich mit der progressiv fallenden Todesfallsumme nachbilden.
    • frei wählbare Summen: Es gibt Tarife mit frei wählbarer Absicherungshöhen vor Vertragsbeginn für die Laufzeit (z.B. 5 Jahre 150.000 €, Jahr 5 bis Jahr 10 200.000 €, Jahr 10 bis Jahr 20 50.000 € Versicherungssumme).

    Am Markt ergeben durch Tarifbesonderheiten viele Gestaltungsmöglichkeiten. Angeboten wird je nach Tarif und Versicherer z.B.

    • Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen
    • Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Zeitpunkten
    • Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung für X (zum Beispiel 15) weitere Jahre
    • Vorgezogene Todesfallleistung (Auszahlung der Summe, wenn der Arzt eine Lebenserwartung von X (z.B. 12 Monate) diagnostiziert
    • Zusatzzahlung bei Pflegebedürftigkeit vor dem Todesfall  in Höhe von z.B. 10% der Versicherungssumme)
    • Verbundene Leben : Ein Vertrag, zwei versicherte Personen
    • Verbundene Leben mit Mehrfachzahlung: Nach dem Tod der 1. Person wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt und die Summe beim Tod der 2. Person erneut fällig (als Waisenabsicherung)
    • Risikoadäpuate Kalkulation : Diese Verträge führen keinen einheitlichen Beitrag für die Laufzeit. Der Beitrag berechnet sich pro Jahr aus dem versicherten Risiko (zu Beginn günstig, steigt an, da das Todesfallrisiko mit dem Alter steigt).
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