Krankenversicherung

Gesundheitsvorsorge

Gesundheits-vorsorge

  • Private Krankenversicherung

    Der nachfolgende Inhalt soll die Krankenversicherung nur extrem verkürzt darstellen :


    Wer kann sich privat versichern und aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten ?


    • Jeder, der nach nicht nach SGB V pflichtversichert ist = Personen mit einem Einkommen über der BBG sowie Beamte, Selbstständige etc.

    Grundlagen gesetzliche Krankenversicherung


    • Die Leistungen der GKV finden sich im SGB V. Die GKV verfolgt einen solidarischen Ansatz: Der Beitrag wird nicht nach der Leistung berechnet, sondern nach dem Einkommen des Versicherten.
    • Die Leistung erfolgt über das Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet mit dem Krankenversicherungssystem ab, der Patient gibt vor der Behandlung seine Karte ab, die alle notwendigen Daten erhält.
    • Die jetzigen Beiträge finanzieren die jetzigen Ausgaben, eine Rücklage ist dem System nach nicht vorgesehen (Umlagesystem).
    • Versichert ist die "Krankheit" (§ 27 SGB V) : Krankheit erkennen, heilen, Verschlimmerungen verhüten, Beschwerden lindern. 
    • Die Leistungen sind auf das Notwendigste begrenzt (§12 SGB V). Sie müssen wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig sein.

    Das System wird bedroht durch  :


    - Demographie : Immer mehr Bevölkerungsanteile befinden sich im Rentenbezug, weil die Lebenserwartung steigt und die Geburtenrate sinkt. 


    - Medizinischer Fortschritt : Mehr Möglichkeiten = mehr Kosten. Nach der GBE stiegen die Gesundheitskosten in den Jahren 2007 bis 2017 von 256 Mrd. auf 375 Mrd €. Dies macht eine jährliche Kostenentwicklung der allgemeinen Gesundheitskosten von 3,9% aus. Selbst auf sich von 20 Jahren liegt die Steigerungsrate über 3 % pro Jahr.


    Der bewährte Generationenvertrag, vielleicht so alt wie die Menschheit selbst, die Umsetzung als übliche Praxis bereits in einer Steinzeitfamilie vorstellbar, ist gefährdet = 

    Das Konzept  "Viele Erwerbstätige (Starke) finanzieren sehr wenige Rentenbezieher (Schwache) und bekommen eine Generation später die gleiche Leistung" -> ändert sich hingehend zu "Gleich viele Erwerbstätige finanzieren gleich viele Rentenbezieher", und das bei steigenden Kostenniveau im Gesundheitsbereich über der allgemeinen Inflationsrate


    Dabei geht es in der Größenordnung von (bereits 2017) 375 Mrd. € Gesundheitskosten um nicht unerhebliche Summen.

    Zum Vergleich, der gesamte Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2019 ca. 356 Mrd. €. 


     

    Grundlagen private Krankenversicherung


    Der Beitrag richtet sich in der PKV nach der individuellen Person und dessen Risikodaten wie das Eintrittsalter, der gewählte Versicherungsschutz, unter Anderem auch Vorerkrankungen. Ein solidarischer Ansatz, bei dem das Einkommen berücksichtigt wird, besteht nicht.


    Die PKV wird nach dem Kostenerstattungsprinzip geführt. Der Patient bezieht die Leistung des Arztes. Dieser stellt dem Patienten seine Rechnung. Der Patient holt sich seine Kosten durch Erstattung beim Versicherer zurück.


    Einige Tarife bieten dabei eine hohe Rückzahlung bei Leistungsfreiheit an. So kann es sich lohnen, eine 70 € Rechnung nicht abzurechnen, wenn bei Leistungsfreiheit für das Jahr zum Beispiel 3 Monatsbeiträge zurückgezahlt werden.


    Jede Person wird mit einem eigenen Beitrag versichert. Es gibt somit keine beitragsfreie Familienversicherung.


    Der Versicherungsschutz lässt sich frei zusammenstellen.

    -Dabei ist man in der Wahl allerdings nicht vollkommen frei, es sind gewisse Mindestvoraussetzungen sind nach dem VVG gegeben. 


    Je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand ist es möglich, in Bezug auf den Beitrag bei einem besserem Schutz teurer oder preiswerter als in der GKV zu liegen.


    Die PKV ist wie die GKV den genannten Preissteigerungen des Gesundheitssystems ausgesetzt

    Vor allem, weil die PKV nicht nur das Notwendigste leistet, sondern das, was im Tarif ausgewählt wurde. 

    Ein hochwertiger Tarif ohne Selbstbeteiligung könnte demnach stärker von der Preisentwicklung betroffen sein als ein schwächerer Tarif auf GKV+ Niveau mit höherer Selbstbeteiligung. 


    Für die Kostensteigerung im Alter wird vorgesorgt, so werden in der PKV Alterungsrückstellungen gebildet. 

    Diese Alterungsrückstellungen stellen einen Sparvorgang je Person dar, die Rückstellungen werden in € ausgewiesen. 

    Die Rückstellungen lassen sich nicht auszahlen, sondern sind dienen dem Versicherer dazu, hohe Beitragssteigerungen im Alter abzufangen.

    Ab 2008 sind die Alterungsrückstellungen in einem gewissen Umfang bei einem Versicherer-Wechsel portabel.

    Je nach Versicherer kann der Sparanteil im Beitrag für die Rückstellungen ca. 50 % (!) des gesamten Beitrages ausmachen. 


    Auf Nummer sicher geht man mit einem zusätzlichen Beitragsentlastungstarif / Selbstbehaltsentlastungstarif für das Alter gehen.


    Der Gesetzgeber hat zu dem weitere Sicherheitsnetze im VVG hinterlegt wie zum Beispiel das Wechselrecht nach §204 VVG. Der Versicherte hat somit das Recht ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichwertigen oder schlechteren, aktuellen Tarif zu wechseln. 


    Zu dem besteht in der aktuellen Vertragsgeneration das Wechselrecht in einen Basis-Tarif, der maximal den Höchstbeitrag und das Leistungsniveau der GKV beinhaltet (soll an dieser Stelle nur kurz genannt sein).  

    Davon raten wir in der Praxis im Regelfall ab, da in der Regel bessere Möglichkeiten bestehen.


    Was passiert bei einer Insolvenz ? Sollten Sie ihre Beiträge gar nicht mehr zahlen können und nicht durch Arbeitslosigkeit in eine Pflichtversicherung der GKV übergehen, werden sie im Notlagentarif geführt. Dieser überbrückt bei Zahlungsunfähigkeit mit den absoluten Mindestleistungen. 

  • Kranken- / Pflegezusatzversicherung

    Die Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.


    Deutschland verfügt mit dem Krankenkassensystem in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung über eines der hochwertigsten Absicherungssysteme der Welt.


    Dennoch kann man eine Rückgang in den Leistungen der Krankenkassen erkennen. 


    Warum gehen die Leistungen zurück :

    • Das Umlagefinanzierungssystem ist solidarisch aufgebaut,  Gutverdiener zahlen mehr,  Geringverdiener zahlen weniger. Erwerbstätige zahlen (auf Grund des höheren Einkommens) mehr als Kinder und Rentenempfänger. 
    • Die Waage gerät aus dem Gleichgewicht durch die gesunkene Geburtenrate (auf ca. 1,6 Kinder in 2019) und dem demographischen Wandel. Bis zum Jahr 2060 verändert sich die Bevölkerungsstatistik dahingehend, dass der Anteil der Erwerbstätigen (die Beiträge auf durschn. 3000 € Gehalt zahlen) stark sinkt und der Anteil an Rentenempfängern, (die Beiträge auf durchschnittlich 1000 € Rente zahlen) (2019) stark steigt.
    • Gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten durch den medizinischen Fortschritt und die alternde Bevölkerung stark an. Wir verfügen über immer mehr Möglichkeiten, welche bereits an sich Kosten verursachen,  und mit Möglichkeiten auch die Chance auf ein längeres Leben. Von 2007 bis 2017 ist nach GBE ein jährlicher Anstieg von 3,9 % zu beobachten 

    Die Folgen :

    Die Leistungen der GKV müssen bereits jetzt nach SGB V das Wirtschaftlichste, Angemessene, Notwendigste, Zweckmäßigste nicht überschreiten.

    Erhöhungen sind nicht zu erwarten.


    Was kann man zusätzlich absichern :


    In der Krankenzusatzversicherung lassen sich Absicherungs-Bereiche frei auswählen. Mögliche Bereiche könnten somit sein :


    Stationäre KV-Zusatz, z.B.

    • Chefarztbehandlung (beworben): Gemeint ist die privatärztliche Abrechnung. Diese macht den Großteil der Kosten aus. Zum Beispiel entstehen diese dadurch, dass man den Chefarzt einer bestimmten Klinik wünscht. Die Klinik ist einverstanden, stellt aber die Kosten in Rechnung mit dem X-fachen Satz der Gebührenordnung. Wichtig ist es, in der KV Zusatz einen möglichst hohen Satz abzusichern (bzw. ohne Begrenzung).
    • Ein/ Zweibettzimmer : Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Freie Krankenhauswahl  
    • Krankenhaustagegeld ( z.B. X € pro Tag im Krankenhaus )

    Ambulante Zusatz, z.B.

    • Naturheilverfahren nach GebüH und/oder Hufelandverzeichnis
    • Impfungen (weitere zur GKV, STIKO +)
    • Vorsorgeuntersuchungen (weitere zur GKV)
    • Heil/Hilfsmittel/Arzneimittel
    • Brillenleistung (z.B. 300 € alle 2 Jahre)

    Zahnzusatzversicherung, z.B. 

    • Zahnersatz ( Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, Implantate etc. )
    • Zahnbehandlung ( Zahnbehandlung, Wurzelbehandlung,  Kunststofffüllungen, Prophylaxe )
    • Kieferorthopädie ( Unterschiede in den versicherten Indikationsstufen)

    Auslandsreise, z.B. : 

    • einmalig für eine bestimmte Reise
    • für alle Reisen mit einer Dauer von X pro Jahr

    Krankentagegeld, z.B.:

    • Ergänzt das Krankengeld der GKV, um die Differenz zum Nettoeinkommen bei längerfristigen Krankheiten auszugleichen

    Pflegezusatz, z.B. 

    • Häufig unterschätzt. Der Eigenanteil im Bereich der Pflege liegt monatlich in der Regel problemlos im vierstelligen Bereich. Versicherbar ist zum Beispiel :
    • Pflegetagegeld, gezahlt werden X € ab Pflegegrad 1, X € ab PG 2, X € ab PG 3, X € ab PG 4, X € ab PG 5. Häufig lassen sich die versicherbaren Pflegegrade frei wählen sowie die Höhe der Absicherung (beeinflusst natürlich den Beitrag)
    • Prozentuale Deckungen : Versichert werden Restkosten in der ambulanten und/oder stationären Pflege in Höhe von % der Restkosten in Bezug auf bestimmte Kostenarten. 
    • Es gibt zu dem Tarife, welche einfach die gesetzliche Leistung um 50% oder 100% (teurer) erhöhen. Vorteil : Anpassung an das gesetzliche Niveau, kein starres Konzept (Nachteil wiederum, wenn dieses sinkt und eben nicht mit der Inflation steigt). 

    Besonderheiten am Markt : 


    Krankenversicherungen sind häufig (z.B. im stationären Bereich) mit Gesundheitsfragen versehen, es gibt auch Tarife mit vereinfachten Fragen oder ganz ohne Gesundheitsfragen :

    • stationäre Zusatz die nur für das Ein/Zweibettzimmer und die freie Krankenhauswahl (ohne Chefarzt) zahlt ohne Gesundheitsprüfung
    • stationäre Zusatz (Ein/Zweitbettzimmer, Chefarzt, freie KH Wahl) nur bei Unfall / nur bei schweren Krankheiten, dafür günstiger im Beitrag
    • Krankentagegeldvers. ohne Gesundheitsprüfung
    • Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung (aber auch verhältnismäßig geringen Leistungen / Pflegebahr) 
  • Private Krankenversicherung

    Der nachfolgende Inhalt soll die Krankenversicherung nur extrem verkürzt darstellen :


    Wer kann sich privat versichern und aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten ?


    • Jeder, der nach nicht nach SGB V pflichtversichert ist = Personen mit einem Einkommen über der BBG sowie Beamte, Selbstständige etc.

    Grundlagen gesetzliche Krankenversicherung


    • Die Leistungen der GKV finden sich im SGB V. Die GKV verfolgt einen solidarischen Ansatz: Der Beitrag wird nicht nach der Leistung berechnet, sondern nach dem Einkommen des Versicherten.
    • Die Leistung erfolgt über das Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet mit dem Krankenversicherungssystem ab, der Patient gibt vor der Behandlung seine Karte ab, die alle notwendigen Daten erhält.
    • Die jetzigen Beiträge finanzieren die jetzigen Ausgaben, eine Rücklage ist dem System nach nicht vorgesehen (Umlagesystem).
    • Versichert ist die "Krankheit" (§ 27 SGB V) : Krankheit erkennen, heilen, Verschlimmerungen verhüten, Beschwerden lindern. 
    • Die Leistungen sind auf das Notwendigste begrenzt (§12 SGB V). Sie müssen wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig sein.

    Das System wird bedroht durch  :


    - Demographie : Immer mehr Bevölkerungsanteile befinden sich im Rentenbezug, weil die Lebenserwartung steigt und die Geburtenrate sinkt. 


    - Medizinischer Fortschritt : Mehr Möglichkeiten = mehr Kosten. Nach der GBE stiegen die Gesundheitskosten in den Jahren 2007 bis 2017 von 256 Mrd. auf 375 Mrd €. Dies macht eine jährliche Kostenentwicklung der allgemeinen Gesundheitskosten von 3,9% aus. Selbst auf sich von 20 Jahren liegt die Steigerungsrate über 3 % pro Jahr.


    Der bewährte Generationenvertrag, vielleicht so alt wie die Menschheit selbst, die Umsetzung als übliche Praxis bereits in einer Steinzeitfamilie vorstellbar, ist gefährdet = 

    Das Konzept  "Viele Erwerbstätige (Starke) finanzieren sehr wenige Rentenbezieher (Schwache) und bekommen eine Generation später die gleiche Leistung" -> ändert sich hingehend zu "Gleich viele Erwerbstätige finanzieren gleich viele Rentenbezieher", und das bei steigenden Kostenniveau im Gesundheitsbereich über der allgemeinen Inflationsrate


    Dabei geht es in der Größenordnung von (bereits 2017) 375 Mrd. € Gesundheitskosten um nicht unerhebliche Summen.

    Zum Vergleich, der gesamte Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2019 ca. 356 Mrd. €. 


     

    Grundlagen private Krankenversicherung


    Der Beitrag richtet sich in der PKV nach der individuellen Person und dessen Risikodaten wie das Eintrittsalter, der gewählte Versicherungsschutz, unter Anderem auch Vorerkrankungen. Ein solidarischer Ansatz, bei dem das Einkommen berücksichtigt wird, besteht nicht.


    Die PKV wird nach dem Kostenerstattungsprinzip geführt. Der Patient bezieht die Leistung des Arztes. Dieser stellt dem Patienten seine Rechnung. Der Patient holt sich seine Kosten durch Erstattung beim Versicherer zurück.


    Einige Tarife bieten dabei eine hohe Rückzahlung bei Leistungsfreiheit an. So kann es sich lohnen, eine 70 € Rechnung nicht abzurechnen, wenn bei Leistungsfreiheit für das Jahr zum Beispiel 3 Monatsbeiträge zurückgezahlt werden.


    Jede Person wird mit einem eigenen Beitrag versichert. Es gibt somit keine beitragsfreie Familienversicherung.


    Der Versicherungsschutz lässt sich frei zusammenstellen.

    -Dabei ist man in der Wahl allerdings nicht vollkommen frei, es sind gewisse Mindestvoraussetzungen sind nach dem VVG gegeben. 


    Je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand ist es möglich, in Bezug auf den Beitrag bei einem besserem Schutz teurer oder preiswerter als in der GKV zu liegen.


    Die PKV ist wie die GKV den genannten Preissteigerungen des Gesundheitssystems ausgesetzt

    Vor allem, weil die PKV nicht nur das Notwendigste leistet, sondern das, was im Tarif ausgewählt wurde. 

    Ein hochwertiger Tarif ohne Selbstbeteiligung könnte demnach stärker von der Preisentwicklung betroffen sein als ein schwächerer Tarif auf GKV+ Niveau mit höherer Selbstbeteiligung. 


    Für die Kostensteigerung im Alter wird vorgesorgt, so werden in der PKV Alterungsrückstellungen gebildet. 

    Diese Alterungsrückstellungen stellen einen Sparvorgang je Person dar, die Rückstellungen werden in € ausgewiesen. 

    Die Rückstellungen lassen sich nicht auszahlen, sondern sind dienen dem Versicherer dazu, hohe Beitragssteigerungen im Alter abzufangen.

    Ab 2008 sind die Alterungsrückstellungen in einem gewissen Umfang bei einem Versicherer-Wechsel portabel.

    Je nach Versicherer kann der Sparanteil im Beitrag für die Rückstellungen ca. 50 % (!) des gesamten Beitrages ausmachen. 


    Auf Nummer sicher geht man mit einem zusätzlichen Beitragsentlastungstarif / Selbstbehaltsentlastungstarif für das Alter gehen.


    Der Gesetzgeber hat zu dem weitere Sicherheitsnetze im VVG hinterlegt wie zum Beispiel das Wechselrecht nach §204 VVG. Der Versicherte hat somit das Recht ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichwertigen oder schlechteren, aktuellen Tarif zu wechseln. 


    Zu dem besteht in der aktuellen Vertragsgeneration das Wechselrecht in einen Basis-Tarif, der maximal den Höchstbeitrag und das Leistungsniveau der GKV beinhaltet (soll an dieser Stelle nur kurz genannt sein).  

    Davon raten wir in der Praxis im Regelfall ab, da in der Regel bessere Möglichkeiten bestehen.


    Was passiert bei einer Insolvenz ? Sollten Sie ihre Beiträge gar nicht mehr zahlen können und nicht durch Arbeitslosigkeit in eine Pflichtversicherung der GKV übergehen, werden sie im Notlagentarif geführt. Dieser überbrückt bei Zahlungsunfähigkeit mit den absoluten Mindestleistungen. 

  • Kranken- / Pflegezusatzversicherung

    Die Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.


    Deutschland verfügt mit dem Krankenkassensystem in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung über eines der hochwertigsten Absicherungssysteme der Welt.


    Dennoch kann man eine Rückgang in den Leistungen der Krankenkassen erkennen. 


    Warum gehen die Leistungen zurück :

    • Das Umlagefinanzierungssystem ist solidarisch aufgebaut,  Gutverdiener zahlen mehr,  Geringverdiener zahlen weniger. Erwerbstätige zahlen (auf Grund des höheren Einkommens) mehr als Kinder und Rentenempfänger. 
    • Die Waage gerät aus dem Gleichgewicht durch die gesunkene Geburtenrate (auf ca. 1,6 Kinder in 2019) und dem demographischen Wandel. Bis zum Jahr 2060 verändert sich die Bevölkerungsstatistik dahingehend, dass der Anteil der Erwerbstätigen (die Beiträge auf durschn. 3000 € Gehalt zahlen) stark sinkt und der Anteil an Rentenempfängern, (die Beiträge auf durchschnittlich 1000 € Rente zahlen) (2019) stark steigt.
    • Gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten durch den medizinischen Fortschritt und die alternde Bevölkerung stark an. Wir verfügen über immer mehr Möglichkeiten, welche bereits an sich Kosten verursachen,  und mit Möglichkeiten auch die Chance auf ein längeres Leben. Von 2007 bis 2017 ist nach GBE ein jährlicher Anstieg von 3,9 % zu beobachten 

    Die Folgen :

    Die Leistungen der GKV müssen bereits jetzt nach SGB V das Wirtschaftlichste, Angemessene, Notwendigste, Zweckmäßigste nicht überschreiten.

    Erhöhungen sind nicht zu erwarten.


    Was kann man zusätzlich absichern :


    In der Krankenzusatzversicherung lassen sich Absicherungs-Bereiche frei auswählen. Mögliche Bereiche könnten somit sein :


    Stationäre KV-Zusatz, z.B.

    • Chefarztbehandlung (beworben): Gemeint ist die privatärztliche Abrechnung. Diese macht den Großteil der Kosten aus. Zum Beispiel entstehen diese dadurch, dass man den Chefarzt einer bestimmten Klinik wünscht. Die Klinik ist einverstanden, stellt aber die Kosten in Rechnung mit dem X-fachen Satz der Gebührenordnung. Wichtig ist es, in der KV Zusatz einen möglichst hohen Satz abzusichern (bzw. ohne Begrenzung).
    • Ein/ Zweibettzimmer : Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Freie Krankenhauswahl  
    • Krankenhaustagegeld ( z.B. X € pro Tag im Krankenhaus )

    Ambulante Zusatz, z.B.

    • Naturheilverfahren nach GebüH und/oder Hufelandverzeichnis
    • Impfungen (weitere zur GKV, STIKO +)
    • Vorsorgeuntersuchungen (weitere zur GKV)
    • Heil/Hilfsmittel/Arzneimittel
    • Brillenleistung (z.B. 300 € alle 2 Jahre)

    Zahnzusatzversicherung, z.B. 

    • Zahnersatz ( Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, Implantate etc. )
    • Zahnbehandlung ( Zahnbehandlung, Wurzelbehandlung,  Kunststofffüllungen, Prophylaxe )
    • Kieferorthopädie ( Unterschiede in den versicherten Indikationsstufen)

    Auslandsreise, z.B. : 

    • einmalig für eine bestimmte Reise
    • für alle Reisen mit einer Dauer von X pro Jahr

    Krankentagegeld, z.B.:

    • Ergänzt das Krankengeld der GKV, um die Differenz zum Nettoeinkommen bei längerfristigen Krankheiten auszugleichen

    Pflegezusatz, z.B. 

    • Häufig unterschätzt. Der Eigenanteil im Bereich der Pflege liegt monatlich in der Regel problemlos im vierstelligen Bereich. Versicherbar ist zum Beispiel :
    • Pflegetagegeld, gezahlt werden X € ab Pflegegrad 1, X € ab PG 2, X € ab PG 3, X € ab PG 4, X € ab PG 5. Häufig lassen sich die versicherbaren Pflegegrade frei wählen sowie die Höhe der Absicherung (beeinflusst natürlich den Beitrag)
    • Prozentuale Deckungen : Versichert werden Restkosten in der ambulanten und/oder stationären Pflege in Höhe von % der Restkosten in Bezug auf bestimmte Kostenarten. 
    • Es gibt zu dem Tarife, welche einfach die gesetzliche Leistung um 50% oder 100% (teurer) erhöhen. Vorteil : Anpassung an das gesetzliche Niveau, kein starres Konzept (Nachteil wiederum, wenn dieses sinkt und eben nicht mit der Inflation steigt). 

    Besonderheiten am Markt : 


    Krankenversicherungen sind häufig (z.B. im stationären Bereich) mit Gesundheitsfragen versehen, es gibt auch Tarife mit vereinfachten Fragen oder ganz ohne Gesundheitsfragen :

    • stationäre Zusatz die nur für das Ein/Zweibettzimmer und die freie Krankenhauswahl (ohne Chefarzt) zahlt ohne Gesundheitsprüfung
    • stationäre Zusatz (Ein/Zweitbettzimmer, Chefarzt, freie KH Wahl) nur bei Unfall / nur bei schweren Krankheiten, dafür günstiger im Beitrag
    • Krankentagegeldvers. ohne Gesundheitsprüfung
    • Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung (aber auch verhältnismäßig geringen Leistungen / Pflegebahr) 
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