Hausrat & Gebäude

Haus & Wohnen

  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Eintritt der versicherten Gefahren in Bezug auf das versicherte Objekt.



    Welche Gefahren kann ich versichern : 

    • Brand, Blitzschlag, und Überspannung vor Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion , Anprall und Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung.
    • Leitungswasserschäden, Rohrbruch und Frostschäden
    • Sturm und Hagelschäden, Schäden durch weitere Naturgefahren
    • weitere Naturgefahren ( sog. Elementargefahren )
    • unbenannte Gefahren ( einige Versicherer bieten Tarife mit einer sog. All-Risk-Deckung an, was nicht explizit genannt ausgeschlossen ist, wird eingeschlossen )

    Dabei wird unterschieden zwischen :


    Einwirkungsschaden (unmittelbarer Schaden)

    (Bei einem Einwirkungsschäden handelt es sich um unmittelbare Schäden. Z.B ein Sturm deckt ein Dach ab oder eine Antenne wird durch einen Blitzschlag zerstört.


    und


    Folgeschaden (mittelbarer Schaden) (Bei Folgeschäden handelt es sich um mittelbare Schäden z.B. durch das abgedeckte Dach regnet es ins Haus und die Wände werden feucht. Oder ein Blitzschlag zerstört eine elektrische Leistung, die dadurch in Brand gerät und dieser Brand führt zu einem Hausbrand)



    Was wird gegen diese Gefahren versichert :

    • (im Vertrag genannte) Gebäude
    • Nebengebäude gleicher Bauart
    • Bestandteile des Gebäudes
    • Zubehör zur Bestandshaltung und Zubehör zu Wohnzwecken (wenn im Wohnhaus oder am Wohnhaus)
    • Einbauküchen
    • ...

    Wonach wird der Beitrag berechnet :

    Der Beitrag berechnet sich in der Regel nach dem zu versichernden Werten der Gebäude. Die Wertermittlung kann je Versicherer sehr unterschiedlich vorgenommen werden. Eine Berechnung erfolgt zum Beispiel nach der Anzahl der qm Wohnfläche, cm3 umbauter Raum, Ermittlung an Hand eines Bausachverständigen, Ermittlung der Versicherungssumme mit dem gleitenden Neuwert nach 1914 ( um einen Faktor darzustellen, der durch den gleitenden Neuwertfaktor und Baupreisindex den Beitrag und die Summe dem jährlichen, aktuellen Wert anpasst)



    Muss ich mein Gebäude nach dem gleitenden Neuwert versichern :  

    Theoretisch nicht, es gibt am Markt sogar Tarife, die lediglich den Zeitwert des Gebäudes ersetzten. Dies kann in Einzelfällen interessant sein, im Regelfall bietet sich aber die gleitende Neuwertversicherung an.



    Unterschiede hinsichtlich der Tarife und Versicherer bestehen zum Beispiel :

    • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ( empfohlen ist der Vollständige Verzicht, viele VR bieten nur einen Teilverzicht bis zur Summe X an ), häufig entstehen Brandschäden ja gerade durch fahrlässige Handlungen
    • Vorsorge für An- und Umbauten
    • Abbruch- / Aufräumkosten
    • Bewegungs- / Schutzkosten
    • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
    • Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen
    • Schadenabwendungs- und -minderungskosten
    • Unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser
    • Überschallknall
    • Außenverkleidungen
    • Gartenhäuser auf Grundstück
    • Gebäudeschäden unbefugter Dritte
    • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigung
    • Mietausfall
    • Aufräumungskosten für Bäume
    • Wasserverlust durch Bruch der Zuleitung
    • erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Grundstück
    • erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks
    • erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück
    • erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks
    • Bruch von Gasleitungen
    • Fußbodenheizungen
    • Sengschäden
    • und Viele mehr


  • Hausratversicherung

    Die Hausrat-Versicherung schützt hauptsächlich den Inhalt des bewohnten Gebäudes. 



    Gegen welche Gefahren ist mein Hausrat versichert :


    Die Versicherten Gefahren sind unter Anderem 

    • Brand
    • Blitzschlag
    • Überspannung durch Blitz
    • Explosion, Implosion
    • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Einbruchdiebstahl
    • Raub 
    • Vandalismus
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel

    Welche Gegenstände zählen zum Hausrat :


    In der Regel alle Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden.

    Auch Kleintiere gehören zum Hausrat.


    Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Außerdem ist Bargeld (Entschädigungsgrenzen beachten) mitversichert.



    Zusätzlich versicherte Sachen:

    • Antennen und Markisen
    • In das Gebäude eingefügte aber nicht ausgetauschte Sachen, wenn der Mieter Besitzer und Eigentümer bleibt
    • Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher auch Rasenmähroboter, Gokarts, Pedelecs und Spielfahrzeuge
    • Kanus, Ruder-. Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
    • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgeräte die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Arbeitnehmers dienen, sind versichert.
    • Ebenfalls versichert sind fremde Sachen, die sich auf Dauer in der versicherten Wohnung befinden
    • Fahrraddiebstahl  ( i.d. Regel zuwählbar)
    • Wertsachen (Grenzen/Sicherungsbestimmungen beachten)
    • Naturgefahren (i.d. Regel dazu wählbar)

    Nicht versichert sind zum Beispiel :

    • Kraftfahrzeuge  inkl. Anhänger
    • Luft- und Wasserfahrzeuge
    • Hausrat von Mietern und Untermietern
    • Schmucksachen und Pelze, die gesondert versichert sind
    • Gebäudebestandteile

    Versicherte Sachen die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, sind über die sogenannte Außenversicherung weltweit unter Anderem versichert

    • während des Urlaubs. z.B im Hotel
    • während der Arbeit am Arbeitsplatz
    • während des Besuchs
    • während der Ausbildung z.B. im Studentenwohnheim

    Die Außenversicherung gilt nur, wenn sich die Sachen max. für 3 Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.


    Ein zeitlich unbeschränkter Schutz gilt bei :

    • Ausbildung
    • Studium
    • freiwilliger Wehrdienst
    • sonstigem gesetzlichem Freiwilligendienst
    • Voraussetzung dafür ist, dass der VN dort keinen eigenen Hausstand gründet.
    • Entschädigungsgrenzen beachten

    Versicherungswert:

    Der Versicherungswert bemisst sich in der Hausratversicherung nach dem Neuwert. Dies muss ebenfalls bei der Versicherungssumme berücksichtigt werden : Wiederbeschaffungswert eines versicherten Gegenstandes in gleicher Art und Güte und in einem neuwertigen Zustand am Schadentag. Sind Sachen beschädigt , aber noch reparaturfähig, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Für eine Wertminderung, die nach einer Reparatur verbleibt, wird ebenfalls eine Entschädigung geleistet. Die Entschädigung für Reparaturkosten und Wertminderung ist auf den Wiederbeschaffungspreis begrenzt.


    Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen.

    Sollte eine geringere Summe versichert werden entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Im Leistungsfall würde in dem Fall nicht gar nichts gezahlt werden, sondern eine Zahlung im Verhältnis zur Unterversicherung ( = halber Wert angegeben = halbe Leistung, auch bei Kleinschäden )


    In der Regel verwenden die Versicherer einen Durchschnittswert oder zum Beispiel einen qm - Tarif, der einen Unterversicherungsverzicht vereinbart. Der Versicherer versichert bei dieser gewählten Summe ( zum Beispiel 650 € pro qm )auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt.


    Unterschiede zwischen den Tarifen und Gesellschaften können bestehen in :

    • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit (mit Grenzen ohne Begrenzung ) 
    • Diebstahl von Kinderwagen
    • Diebstahl von Rollstühlen
    • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
    • provisorische Maßnahmen
    • Wasserverlust durch Rohrbruch
    • Wertsachen (Begrenzungen,Sicherung und Ausführung)
    • Überspannungsschäden
    • Fahrraddiebstahl (Uhrzeitgebunden, Rund-um-die Uhr)
    • Diebstahl von Sachen vom Grundstück
    • Diebstahl aus Kfz
    • Diebstahl aus Krankenzimmern
    • Phishing
    • Innere Unruhen
    • Schäden an Gefrier- und Kühlgut
    • Überschallknall
    • Rauch- und Rußschäden
    • Nutzwärmeschäden
    • Blindgängerschäden
    • Rückstauschäden (ohne Abschluss Elementar)
    • Verpuffungsschäden
    • Vandalismus nach Einbruch
    • Vandalismus nach Einschleichen
    • uVm


  • Glasversicherung

    Eine Glasversicherung erweitert die Hausrat- oder Gebäudeversicherung, indem der Bereich der Gläser gegen weitere Gefahren  (als zum Beispiel Feuer, Leitungswasser & Sturm ) versichert wird.


    Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft auch Tarife, die eigenständig und separat abgeschlossen werden können.



    Welche Gläser können versichert werden :

    • Gebäudeverglasung
    • Mobiliarverglasung
    • Glaskeramikkochflächen
    • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und-spiegel
    • ...

    Gesondert versicherbar durch zusätzliche Einschlüsse werden unter Anderem

    • Scheiben und Platten aus Kunststoff
    • Platten aus Glaskeramik
    • Glasbausteine und Profilbausteine
    • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
    • ...

    Welche Kosten sind versichert :

    • Schadenminderungskosten
    • Kosten für Notverglasung/Notverschalungen
    • Entsorgungskosten
    • Kran- und Gerüstkosten
    • Beseitigung und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern. 
    • ....

    Nicht versicherbar sind  in der Regel Hohlgläser sowie:

    • Optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper
    • Handspiegel
    • Photovoltaikanlagen (nicht versicherbar über eine normale Glasversicherung )
    • Sachen, die bereits bei Antragsstellung beschädigt sind
    • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten sind.
    • ...

    Welche Schäden sind beispielsweise nicht versichert:

    • Vorsatz
    • Beschädigung der Oberflächen
    • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
    • Schäden, für die anderweitig Versicherungsschutz besteht: 
    • Brand. Blitzschlag, Explosionen, Implosionen, Anprall, Absturz eines Flugzeugs,
    • Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
    • Elementarschäden
    • ...
  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Eintritt der versicherten Gefahren in Bezug auf das versicherte Objekt.



    Welche Gefahren kann ich versichern : 

    • Brand, Blitzschlag, und Überspannung vor Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion , Anprall und Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung.
    • Leitungswasserschäden, Rohrbruch und Frostschäden
    • Sturm und Hagelschäden, Schäden durch weitere Naturgefahren
    • weitere Naturgefahren ( sog. Elementargefahren )
    • unbenannte Gefahren ( einige Versicherer bieten Tarife mit einer sog. All-Risk-Deckung an, was nicht explizit genannt ausgeschlossen ist, wird eingeschlossen )

    Dabei wird unterschieden zwischen :


    Einwirkungsschaden (unmittelbarer Schaden)

    (Bei einem Einwirkungsschäden handelt es sich um unmittelbare Schäden. Z.B ein Sturm deckt ein Dach ab oder eine Antenne wird durch einen Blitzschlag zerstört.


    und


    Folgeschaden (mittelbarer Schaden) (Bei Folgeschäden handelt es sich um mittelbare Schäden z.B. durch das abgedeckte Dach regnet es ins Haus und die Wände werden feucht. Oder ein Blitzschlag zerstört eine elektrische Leistung, die dadurch in Brand gerät und dieser Brand führt zu einem Hausbrand)



    Was wird gegen diese Gefahren versichert :

    • (im Vertrag genannte) Gebäude
    • Nebengebäude gleicher Bauart
    • Bestandteile des Gebäudes
    • Zubehör zur Bestandshaltung und Zubehör zu Wohnzwecken (wenn im Wohnhaus oder am Wohnhaus)
    • Einbauküchen
    • ...

    Wonach wird der Beitrag berechnet :

    Der Beitrag berechnet sich in der Regel nach dem zu versichernden Werten der Gebäude. Die Wertermittlung kann je Versicherer sehr unterschiedlich vorgenommen werden. Eine Berechnung erfolgt zum Beispiel nach der Anzahl der qm Wohnfläche, cm3 umbauter Raum, Ermittlung an Hand eines Bausachverständigen, Ermittlung der Versicherungssumme mit dem gleitenden Neuwert nach 1914 ( um einen Faktor darzustellen, der durch den gleitenden Neuwertfaktor und Baupreisindex den Beitrag und die Summe dem jährlichen, aktuellen Wert anpasst)



    Muss ich mein Gebäude nach dem gleitenden Neuwert versichern :  

    Theoretisch nicht, es gibt am Markt sogar Tarife, die lediglich den Zeitwert des Gebäudes ersetzten. Dies kann in Einzelfällen interessant sein, im Regelfall bietet sich aber die gleitende Neuwertversicherung an.



    Unterschiede hinsichtlich der Tarife und Versicherer bestehen zum Beispiel :

    • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ( empfohlen ist der Vollständige Verzicht, viele VR bieten nur einen Teilverzicht bis zur Summe X an ), häufig entstehen Brandschäden ja gerade durch fahrlässige Handlungen
    • Vorsorge für An- und Umbauten
    • Abbruch- / Aufräumkosten
    • Bewegungs- / Schutzkosten
    • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
    • Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen
    • Schadenabwendungs- und -minderungskosten
    • Unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser
    • Überschallknall
    • Außenverkleidungen
    • Gartenhäuser auf Grundstück
    • Gebäudeschäden unbefugter Dritte
    • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigung
    • Mietausfall
    • Aufräumungskosten für Bäume
    • Wasserverlust durch Bruch der Zuleitung
    • erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Grundstück
    • erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks
    • erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück
    • erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks
    • Bruch von Gasleitungen
    • Fußbodenheizungen
    • Sengschäden
    • und Viele mehr


  • Hausratversicherung

    Die Hausrat-Versicherung schützt hauptsächlich den Inhalt des bewohnten Gebäudes. 



    Gegen welche Gefahren ist mein Hausrat versichert :


    Die Versicherten Gefahren sind unter Anderem 

    • Brand
    • Blitzschlag
    • Überspannung durch Blitz
    • Explosion, Implosion
    • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Einbruchdiebstahl
    • Raub 
    • Vandalismus
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel

    Welche Gegenstände zählen zum Hausrat :


    In der Regel alle Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden.

    Auch Kleintiere gehören zum Hausrat.


    Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Außerdem ist Bargeld (Entschädigungsgrenzen beachten) mitversichert.



    Zusätzlich versicherte Sachen:

    • Antennen und Markisen
    • In das Gebäude eingefügte aber nicht ausgetauschte Sachen, wenn der Mieter Besitzer und Eigentümer bleibt
    • Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher auch Rasenmähroboter, Gokarts, Pedelecs und Spielfahrzeuge
    • Kanus, Ruder-. Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
    • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgeräte die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Arbeitnehmers dienen, sind versichert.
    • Ebenfalls versichert sind fremde Sachen, die sich auf Dauer in der versicherten Wohnung befinden
    • Fahrraddiebstahl  ( i.d. Regel zuwählbar)
    • Wertsachen (Grenzen/Sicherungsbestimmungen beachten)
    • Naturgefahren (i.d. Regel dazu wählbar)

    Nicht versichert sind zum Beispiel :

    • Kraftfahrzeuge  inkl. Anhänger
    • Luft- und Wasserfahrzeuge
    • Hausrat von Mietern und Untermietern
    • Schmucksachen und Pelze, die gesondert versichert sind
    • Gebäudebestandteile

    Versicherte Sachen die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, sind über die sogenannte Außenversicherung weltweit unter Anderem versichert

    • während des Urlaubs. z.B im Hotel
    • während der Arbeit am Arbeitsplatz
    • während des Besuchs
    • während der Ausbildung z.B. im Studentenwohnheim

    Die Außenversicherung gilt nur, wenn sich die Sachen max. für 3 Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.


    Ein zeitlich unbeschränkter Schutz gilt bei :

    • Ausbildung
    • Studium
    • freiwilliger Wehrdienst
    • sonstigem gesetzlichem Freiwilligendienst
    • Voraussetzung dafür ist, dass der VN dort keinen eigenen Hausstand gründet.
    • Entschädigungsgrenzen beachten

    Versicherungswert:

    Der Versicherungswert bemisst sich in der Hausratversicherung nach dem Neuwert. Dies muss ebenfalls bei der Versicherungssumme berücksichtigt werden : Wiederbeschaffungswert eines versicherten Gegenstandes in gleicher Art und Güte und in einem neuwertigen Zustand am Schadentag. Sind Sachen beschädigt , aber noch reparaturfähig, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Für eine Wertminderung, die nach einer Reparatur verbleibt, wird ebenfalls eine Entschädigung geleistet. Die Entschädigung für Reparaturkosten und Wertminderung ist auf den Wiederbeschaffungspreis begrenzt.


    Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen.

    Sollte eine geringere Summe versichert werden entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Im Leistungsfall würde in dem Fall nicht gar nichts gezahlt werden, sondern eine Zahlung im Verhältnis zur Unterversicherung ( = halber Wert angegeben = halbe Leistung, auch bei Kleinschäden )


    In der Regel verwenden die Versicherer einen Durchschnittswert oder zum Beispiel einen qm - Tarif, der einen Unterversicherungsverzicht vereinbart. Der Versicherer versichert bei dieser gewählten Summe ( zum Beispiel 650 € pro qm )auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt.


    Unterschiede zwischen den Tarifen und Gesellschaften können bestehen in :

    • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit (mit Grenzen ohne Begrenzung ) 
    • Diebstahl von Kinderwagen
    • Diebstahl von Rollstühlen
    • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
    • provisorische Maßnahmen
    • Wasserverlust durch Rohrbruch
    • Wertsachen (Begrenzungen,Sicherung und Ausführung)
    • Überspannungsschäden
    • Fahrraddiebstahl (Uhrzeitgebunden, Rund-um-die Uhr)
    • Diebstahl von Sachen vom Grundstück
    • Diebstahl aus Kfz
    • Diebstahl aus Krankenzimmern
    • Phishing
    • Innere Unruhen
    • Schäden an Gefrier- und Kühlgut
    • Überschallknall
    • Rauch- und Rußschäden
    • Nutzwärmeschäden
    • Blindgängerschäden
    • Rückstauschäden (ohne Abschluss Elementar)
    • Verpuffungsschäden
    • Vandalismus nach Einbruch
    • Vandalismus nach Einschleichen
    • uVm


  • Glasversicherung

    Eine Glasversicherung erweitert die Hausrat- oder Gebäudeversicherung, indem der Bereich der Gläser gegen weitere Gefahren  (als zum Beispiel Feuer, Leitungswasser & Sturm ) versichert wird.


    Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft auch Tarife, die eigenständig und separat abgeschlossen werden können.



    Welche Gläser können versichert werden :

    • Gebäudeverglasung
    • Mobiliarverglasung
    • Glaskeramikkochflächen
    • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und-spiegel
    • ...

    Gesondert versicherbar durch zusätzliche Einschlüsse werden unter Anderem

    • Scheiben und Platten aus Kunststoff
    • Platten aus Glaskeramik
    • Glasbausteine und Profilbausteine
    • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
    • ...

    Welche Kosten sind versichert :

    • Schadenminderungskosten
    • Kosten für Notverglasung/Notverschalungen
    • Entsorgungskosten
    • Kran- und Gerüstkosten
    • Beseitigung und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern. 
    • ....

    Nicht versicherbar sind  in der Regel Hohlgläser sowie:

    • Optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper
    • Handspiegel
    • Photovoltaikanlagen (nicht versicherbar über eine normale Glasversicherung )
    • Sachen, die bereits bei Antragsstellung beschädigt sind
    • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten sind.
    • ...

    Welche Schäden sind beispielsweise nicht versichert:

    • Vorsatz
    • Beschädigung der Oberflächen
    • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
    • Schäden, für die anderweitig Versicherungsschutz besteht: 
    • Brand. Blitzschlag, Explosionen, Implosionen, Anprall, Absturz eines Flugzeugs,
    • Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
    • Elementarschäden
    • ...
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